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UNS


Der Saal "Studio" steht wieder zur Verfügung. Wir starten morgen im "Studio" mit "KUNG FU PANDA 4" und "OH LA LA – WER AHNT DENN SOWAS?"


Jugendschutz im KinoHall

Die Altersfreigabe für Filme wird durch die "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)" festgelegt. Kinder und Jugendliche dürfen nur Zutritt zu den Filmen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der FSK freigegeben wurden.

Es gibt fünf Alterfreigaben :
  • o.A. = ohne Altersbeschränkung = ab 0 Jahre
  • freigegeben ab 6 Jahre
  • freigegeben ab 12 Jahre
  • freigegeben ab 16 Jahre
  • k.J. = keine Jugendfreigabe = ab 18 Jahre
Für die einzelnen Altersgruppen gelten folgende Regelungen :
  • Kinder unter 6 Jahren dürfen bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten anwesend sein. Zusätzlich muss der Film "ohne Altersbeschränkung", also für alle Altersgruppen freigegeben sein.

  • Kinder zwischen 6 und 12 Jahren dürfen öffentlich gezeigte Filme dann sehen, wenn diese für ihre Altersgruppe (ab 6 Jahren) freigegeben worden sind, und die Vorführung spätestens um 20:00 Uhr beendet ist.

  • Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren dürfen die für ihre Altersgruppe (ab 12 Jahren) freigegebenen Filme sehen; ein Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe besteht hinsichtlich der vorgeschriebenen Zeitbegrenzung. Die Vorführung vor Kindern muss um 20:00 Uhr, die vor Jugendlichen unter 16 bis um 22:00 Uhr beendet sein.

  • Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren darf der Filmbesuch dann gestattet werden, wenn der Film für ihre Altersgruppe (ab 16 Jahren) freigegeben worden, und die Vorstellung spätestens um 24:00 Uhr beendet ist. Diese Zeitgrenzen gelten nicht, wenn Kinder und Jugendliche durch Erziehungsberechtigte begleitet werden.
Sonderregelung "Parential Guardiance (PG)" : Kinder ab 6 Jahren können Filme mit der FSK Kennzeichnung "ab 12 Jahre" besuchen wenn sie sich in Begleitung eines Elternteils befinden. Wir - das KinoCenterHall - weisen darauf hin, daß die FSK nicht ohne Grund die Altersfreigabe "ab 12 Jahre" für eine bestimmten Film gewählt hat. Das Elternteil übernimmt die alleinige Verantwortung für den Kinobesuch.

Der Altersnachweis ist mit einem Lichtbildausweis zu erbringen.

Das KinoCenterHall ist ohne Ausnahme an diese gesetzliche Regelung gebunden. Bei Verstößen drohen nicht nur den Erziehungsberechtigten, sondern auch uns als Kinobetreiber rechtliche Konsequenzen.

Daher appellieren wir an alle Eltern und Erziehungsberechtigte : bitte informieren Sie sich schon vor dem Kinobesuch über die Altersfreigabe. So können Entäuschungen an der Kasse im Vorraus vermieden werden.


Weitere Informationen zum Thema "FSK" (Altersfreigabe) erhalten Sie unter :

    Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK)
    Kreuzberger Ring 56
    65205 Wiesbaden

    Internetadresse: ❯❯ www.fsk.de



Erziehungsauftrag

Hier können Sie den "Erziehungsauftrag" herunterladen. Diesen benötigt eine von den Eltern des Jugendlichen "erziehungsbeauftragte Person" (Begleitperson). Sie muss mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Nachweis ist mittels Lichtbildausweis der Begleitperson und des Jugendlichen, der Ausweiskopie eines Elternteils sowie dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erziehungsauftrag zu erbringen!

Der "Erziehungsauftrag" ist immer dann erforderlich, wenn in der Grafik eine "erziehungsbeauftragte Person" erforderlich ist und das Ende der Vorstellung nach der angegebenen Uhrzeit liegt.

Als Kinobetreiber sind wir verpflichtet, den Jugendschutz, bzw. seine Aufsichts- und Sorgfaltspflicht einzuhalten. Im Zweifelsfall müssen Schüler-, bzw. Personalausweise durch unsere Mitarbeiter überprüft werden. Zum rechtlichen Hintergrund: Hält ein Gewerbetreibender nicht an das Jugendschutzgesetz drohen ihm empfindliche Strafen. Wir danken für Ihr Verständnis.







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